>> Musikschulen …
- sind öffentliche gemeinnützige Einrichtungen der Musikalischen Bildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
- erfüllen einen öffentlichen Bildungsauftrag.
Für Musikschulen im VdM gelten qualitätsorientierte Richtlinien. (Ladezeit für .pdf-Datei berücksichtigen)
>> Musikschulen …
- führen an die Musik heran.
- regen Musikalität an.
- finden und fördern musikalische Begabungen.
- leiten zum aktiven Musizieren an.
- vermitteln lebenslange Freude an der Musik.
>> Musikschulen …
- bieten eine Musikalische Früherziehung / Grundausbildung.
- geben qualifizierten Instrumental- und Vokalunterricht.
- ermöglichen das gemeinsame Musizieren in Orchestern, Chören, Ensembles.
Unterrichtsangebote der Musikschulen orientieren sich am Strukturplan und an den Rahmenlehrplänen des VdM.
>> Musikschulen …
- haben einen eigenen Platz im Bildungsgefüge.
- sind in der Regel in öffentlicher Trägerschaft oder erfüllen als e.V. eine öffentliche Aufgabe
- ersetzen nicht den Musikunterricht in der Schule.
- machen ein spezielles musikalisches Ergänzungsangebot.
- arbeiten mit Schulen, Laienmusikvereinen, Jugendzentren, Volkshochschulen, Kirchen, freien Trägern und anderen zusammen.
>> Die Offene Musikschule …
- will durch lebendigen Unterricht und vielfältige Angebote ihre Schüler begeistern.
- fühlt sich allgemein-erzieherischen Zielen verpflichtet, soweit ihnen mit Musikunterricht gedient werden kann.
- entwickelt auch für Erwachsene Konzepte.
- erklärt keine musikalische Erscheinungsform für Tabu.
- beobachtet aufgeschlossen alle Entwicklungen der Musikszene und prüft, ob sie musikpädagogisch darauf eingehen kann.
- will Gräben zwischen den musikalischen Stilen und ihrer Anhänger überbrücken.
- bringt ihre Schüler auch mit anderen künstlerischen Sparten in Kontakt (Bildende Kunst, Literatur, Theater, Medien).
Kurzfassung eines von der Bundesversammlung verabschiedeten Leitbildes moderner Musikschularbeit